KVO-UV-Filter-Verbot 2024 – Was bedeutet das für Doriana Cosmetics?
Am 3. April 2024 wurde ein neues Verbot bestimmter UV-Filter im Rahmen der Kosmetikverordnung (KVO) beschlossen, das in der Kosmetikbranche viel Aufmerksamkeit erregt hat. Besonders der Begriff „Sunblocker“ steht derzeit im Mittelpunkt der Diskussion. Doch wie betrifft dieses Verbot die Produkte von Doriana Cosmetics GmbH? Hier erklären wir, warum unser UV-Gel von diesem Verbot nicht betroffen ist.
Das aktuelle UV-Filter-Verbot: Was genau wurde beschlossen?
Im Rahmen der aktuellen Änderungen der KVO wurden bestimmte Inhaltsstoffe, die in Sonnencremes und ähnlichen Produkten als UV-Filter verwendet werden, verboten oder stark eingeschränkt. Diese Entscheidung beruht auf gesundheitlichen und umweltbezogenen Bedenken bezüglich der Auswirkungen einiger chemischer Verbindungen, die bisher in Sonnenschutzmitteln weit verbreitet waren.
Viele Verbraucher*innen sind nun verunsichert, welche Produkte betroffen sind und ob sie weiterhin bedenkenlos kosmetische Produkte verwenden können, die UV-Filter enthalten. Besonders die Bezeichnung „Sunblocker“ sorgt hier für Verwirrung.
Doriana Cosmetics und unser UV-Gel: Kein Grund zur Sorge
Unsere Kund*innen können beruhigt sein: Das neue Verbot betrifft nicht das UV-Gel von Doriana Cosmetics GmbH. Der Grund dafür liegt in der besonderen Zusammensetzung unserer Produkte. Während das Verbot sich auf bestimmte UV-Filter bezieht, verwenden wir in unserem Gel einen ganz anderen Wirkstoff, um das Produkt vor Verfärbungen zu schützen und gleichzeitig für eine lange Haltbarkeit zu sorgen.
Der nicht in unserem UV-Gel enthaltene Stoff 4-Methylbenzylidene Camphor (INCI: 4-Methylbenzylidene Camphor, CAS-Nr. 36861-47-9/38102-62-4) ist weiterhin in kosmetischen Mitteln erlaubt. Diese Substanz ist in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 unter Eintrag 18 aufgeführt. Sie darf als UV-Filter in einer Konzentration von bis zu 4 % in gebrauchsfertigen kosmetischen Formulierungen verwendet werden.
Warum nutzen wir Sunblocker in UV-Gel?
Unserer eigen hergestellter UV Filter z.B. in Top-Coat oder French White, dient in unserem UV-Gel als UV-Absorber und Lichtstabilisator. Diese Eigenschaften verhindern, dass sich das Gel bei Sonneneinstrahlung verfärbt oder seine Wirkung verliert. Das ist besonders wichtig für die langanhaltende Farbbrillanz und den Schutz der Nägel. Der Stoff wird gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe e Ziffer ii der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 reguliert und bleibt bis zu einer Konzentration von 4 % erlaubt.
Unsere Verwendung dieses Stoffes liegt vollständig innerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Daher ist unser UV-Gel sicher und rechtlich konform. Es schützt nicht nur vor Verfärbung, sondern bleibt auch weiterhin eine verlässliche Wahl für unsere Kund*innen.
Fazit: Doriana Cosmetics bleibt rechtskonform und sicher
Die neuen Regelungen der KVO zum UV-Filter-Verbot betreffen viele Produkte auf dem Markt, doch unsere UV-Gele sind von diesem Verbot nicht betroffen. Wir verwenden eigen hergestellen Sunblocker um eine hohe Qualität unserer Produkte und Farben zu gewährleisten. Unsere Kund*innen können also darauf vertrauen, dass unsere Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sicher sind.
Bei weiteren Fragen zu unseren Produkten oder den Auswirkungen der KVO-Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Dori
& das Team von Doriana Cosmetics GmbH
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